Bestellung

Seit 2004 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung.

Die Bestellung erfolgte durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann nur werden, wer seine besondere Sachkunde, Objektivität und persönliche Integrität einer öffentlich-rechtlichen Institution gegenüber nachweist. Dies geschieht im Rahmen eines aufwändigen offiziellen Nachweisverfahrens und vor einer Prüfungskommission. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck, der Öffentlichkeit und Behörden besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.