Geschäftsethik

Unsere Arbeitsweise ist geprägt von Objektivität und persönlicher Integrität. Die Tätigkeiten erfolgen unparteiisch und weisungsfrei nach bestem Wissen und Gewissen. Meine Bestellung* und Vereidigung stellt dies sicher. Meine persönliche Eignung und Sachkunde dazu wurde von einer öffentlich-rechtlichen Institution geprüft sowie nachgewiesen. Dies erfolgte im Rahmen eines aufwändigen offiziellen Nachweisverfahrens und vor einer Prüfungskommission.

* Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck, der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist darauf vereidigt in jedem Fall unabhängig und unparteiisch zu handeln. Neben der besonderen Sachkunde sind es Objektivität und persönliche Integrität, welche einer öffentlich-rechtlichen Institution gegenüber nachgewiesen werden müssen.